Die Restrukturierung des angeschlagenen Batteriekonzerns Varta hat eine entscheidende Hürde genommen: Das Amtsgericht Stuttgart hat den vom Unternehmen vorgelegten Sanierungsplan per Beschluss bestätigt. Bereits Ende November hatten die beteiligten Gläubiger dem Plan mehrheitlich zugestimmt. Anträge von Aktionären, die sich gegen die Pläne wehrten, wurden abgewiesen.
Sanierung nach StaRUG: Kleinanleger im Nachteil
Die Sanierung erfolgt nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), einem Verfahren, das die Interessen von Aktionären erheblich einschränken kann. Für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger bedeutet dies den Totalverlust ihrer Investitionen – eine regelrechte Enteignung.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat daher Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Von den Maßnahmen sind auch österreichische Anleger betroffen.
Radikale Maßnahmen: Schuldenabbau und Kapitalschnitt
Der Sanierungsplan umfasst zwei wesentliche Schritte:
- Ein Schuldenschnitt soll die Verbindlichkeiten von knapp einer halben Milliarde Euro auf 230 Millionen Euro reduzieren.
- Das Grundkapital der Varta AG wird auf null Euro herabgesetzt, wodurch die Aktionäre ihre Anteile ohne jegliche Kompensation verlieren.
Im Anschluss verliert Varta seine Börsennotierung und gibt neue Aktien aus – allerdings ausschließlich an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenhersteller Porsche.
Konsequenzen und Kritik
Mit diesem Plan wird Varta von seinen Altlasten befreit, jedoch auf Kosten der bisherigen Aktionäre. Diese bleiben nicht nur ohne Entschädigung zurück, sondern sehen auch zu, wie das Unternehmen unter neuen Anteilseignern einen Neuanfang wagt.
Die Kritik an solchen Verfahren wächst. Für Kleinanleger ist dies ein bitterer Schlag, während Investoren wie Porsche und Tojner die Zukunft des Unternehmens gestalten. Ob die Beschwerde der SdK Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Der Fall wirft jedoch Fragen zur Balance zwischen Gläubigerschutz und Aktionärsrechten in Restrukturierungsverfahren auf.