Start Finance Mit Denkmalschutzimmobilien als Altersvorsorge bis in die Privatinsolvenz

Mit Denkmalschutzimmobilien als Altersvorsorge bis in die Privatinsolvenz

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skeeze / Pixabay

Immobilien sind seit Jahren die gefragtesten Sachwerte im Bereich der Kapitalanlagen, und hier vor allem die Denkmalschutzimmobilien mit Steuervorteilen. Genau diese Steuervorteile aber, können sich zu einem bösen Boomerang entwickeln.

Steuervorteile hat der der Steuern bezahlt und somit auch steuerliche Abschreibungen vornehmen kann. Es gilt je mehr Steuern ein Kapitalanleger bezahlt, desto mehr Steuern kann er einsparen.

Im Denkmalschutzbereich gilt die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung insgesamt 12 Jahre. Eine lange Zeit, und wie und ob sich eine Denkmalschutzimmobilie für einen Erwerber dann auch gerechnet hat, das wissen diese Erwerber endgültig eben erst nach Ablauf der genannten 12 Jahre.

Möglich das es dann ein „böses Erwachen“ gibt, weil sich die eigene steuerliche Situation eben nicht so entwickelt hat in den 12 Jahren, wie man das vor dem Kauf der Immobilie prognostiziert hatte.

Aber es drohen noch ganz andere Gefahren für die Erwerber solcher Immobilien. Die genannte Denkmalschutzabschreibung gilt nur für den ersten Käufer der Wohnung, sobald sie die Wohnung weiterverkaufen (müssen), ist ihre Wohnung eine ganz normale Bestandsimmobilie.

Das bedeutet dann Wertabschläge von bis zu 50%. Bei einer Wohnung mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro können sie da locker mal ganz schnell 150.000 Euro verlieren. Die Bank die Ihnen die Immobilie finanziert hat jedenfalls will den an sie ausgereichte Kredit immer zu 100% plus Kosten bedient haben.

Möglich das das dann nichts Anderes wie eine Privatinsolvenz übrig bleibt, wenn man die Forderungen der Bank nicht erfüllen kann. Die Banken fackeln da nicht lange.

Egal wo Sie eine Denkmalschutzimmobilie erwerben wollen, schaue sie sich immer bitte auch die Preise für Bestandsimmobilien an. Achten sie darauf wie hoch der Preisunterschied von einer Denkmalschutzimmobilie zur Bestandsimmobilie ist. Ist der mehr als 30%, dann lassen Sie bitte die Finger weg von dem Angebot, denken lieber darüber nach eine solche Bestandsimmobilie zu erwerben.

Eine Bestandsimmobilie hat dann auch den Vorteil, dass sie den Mieter der Wohnung mit übernehmen, sich über die bereits existierende Hausverwaltung dann auch darüber informieren können, wie dieser Mieter seinen Mietzahlungen nachkommt. Feststellen können sie aber auch was mit der Immobilie los ist, wenn sie sich die 2 letzten Protokolle der Hauseigentümerversammlung vorlegen lassen. Da steht dann eigentlich alles Wichtige drin.

Bei einer Denkmalschutzimmobilie, wenn sie die erwerben, wissen sie nicht welchen Mieter zu welchem Mietpreis sie bekommen werden- Sie wissen auch nicht wie dieser Mieter dann zukünftig seinen Mietzahlungen nachkommen wird.

Das gesamte Risiko lastet auf ihren Schultern.