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Hochwasserkosten

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stux (CC0), Pixabay

In der Plenarsitzung am 22. November 2024 hat der Freistaat Bayern einen Entschließungsantrag vorgestellt, der die Bundesregierung auffordert, sich an den Kosten der jüngsten Hochwasser- und Starkregenschäden zu beteiligen. Die Ereignisse der vergangenen Monate haben in mehreren Bundesländern erhebliche Schäden verursacht, deren Ausmaß inzwischen durch Schadensschätzungen belegt ist.


Solidarität des Bundes gefordert

Bayern appelliert an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung bei nationalen Katastrophen gerecht zu werden und sich solidarisch an der Beseitigung der Schäden zu beteiligen. Der Antrag fordert, dass der Bund die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme einleitet. Konkret schlägt Bayern vor, die Zweckbestimmung des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“, der ursprünglich zur Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal eingerichtet wurde, kurzfristig zu erweitern, um so eine schnelle Finanzierung sicherzustellen.

Die Beteiligung des Bundes sei keine außergewöhnliche Forderung, sondern entspreche der gängigen Staatspraxis bei der Bewältigung nationaler Katastrophen. Bayern unterstreicht, dass die Kosten in einer Größenordnung liegen, die von den betroffenen Ländern allein nicht getragen werden können.


Wertschätzung für Helferinnen und Helfer

Mit dem Antrag soll auch ein ausdrücklicher Dank an die zahlreichen Helferinnen und Helfer ausgesprochen werden, die sich in den vergangenen Monaten unermüdlich für die Bewältigung der Hochwasserkatastrophen eingesetzt haben. Bayern betont, dass die Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen sowie das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in solchen Krisen unerlässlich seien. Ohne diesen Einsatz wäre eine Schadensbewältigung in diesem Ausmaß kaum möglich gewesen.


Weiterer Verlauf und Ausschusszuweisung

Der Antrag wurde nach seiner Vorstellung an den Finanzausschuss verwiesen, der den Vorschlag nun prüfen wird. Eine Abstimmung über den Antrag im Bundesrat ist für eine spätere Plenarsitzung vorgesehen.

Neben Bayern hat auch das Saarland einen Entschließungsantrag zu den finanziellen Folgen von Extremwetterereignissen eingebracht. Damit unterstreichen mehrere Länder die Dringlichkeit eines gemeinsamen und solidarischen Vorgehens auf Bundesebene, um die Folgen solcher Katastrophen für die Bevölkerung und die Infrastruktur zu bewältigen.