Start Finance Achtung! Warnhinweise zu Finanzunternehmen von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen

Achtung! Warnhinweise zu Finanzunternehmen von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen

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kpuljek / Pixabay

Meridian Interstate Europe SL

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien: Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG und § 92 Abs. 11 WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) bzw Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.06.2019 teilt die FMA daher mit, dass

 

Meridian Interstate Europe SL

Adresse: D. I. Simon Ballester n 9A Pb E-07011 Palma de Mallorca-Baleares

Spanien

und

Maximilianstraße 13

80539 München

Deutschland

Web: www.mib-europe.com

Tel: +34 900 649 662;

+34 900 649 663

+34 971 003 245

+49 89 20 300 6490

+41 43 550 16 28

E-Mail: info@mib-europe.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) sowie die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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Aduno Capital Group ltd. kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Aduno Capital Group ltd. mit dem angeblichen Sitz in Österreich keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Es ist auch nicht befugt, grenzüberschreitend im Inland gegenüber deutschen Kunden tätig zu werden.

Die Aduno Capital Group ltd. bietet unter der anonym registrierten Domain adunocapital.com in deutscher Sprache angebliche Handelskonten an, um „mit über 50.000 Finanzprodukten“ zu handeln. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als Broker und Investmentgesellschaft. Es behauptet wahrheitswidrig, über verschiedene „europäische Lizenzen“ zu verfügen.

Die von der Aduno Capital Group ltd. genannten Lizenzen wurden nicht ihr, sondern dem zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitut XNT LTD., St. Julians, Republik Malta, erteilt. Nach Auskunft der XNT LTD. ist die Aduno Capital Group ltd. nie ein Kooperationspartner der XNT LTD. gewesen und steht auch sonst in keinem Verhältnis zur XNT LTD.

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Sky Way Capital Inc.: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Investments

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 14. Mai 2019 der Sky Way Capital Inc. in Deutschland das öffentliche Angebot der Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Investment), untersagt.

Die Untersagung erfolgt, weil die Sky Way Capital Inc. keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erforderlichen Angaben enthält.

Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.

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Inviniti AG Freiburg kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Inviniti AG Freiburg, Freiburg im Breisgau, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inviniti AG Freiburg bezeichnet sich auf ihrer Facebook-Seite unzutreffenderweise als Investmentbank.

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UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

UDI Energie FESTZINS IV GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Cash Express Solution bzw. Express Solutions kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Cash Express Solution bzw. Express Solutions keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Cash Express Solution bzw. Express Solutions wirbt im Internet unter der anonym registrierten Domain www.express-solution.org für den Abschluss von Privatkrediten, Auto-Darlehen, Hypotheken, Investitionsdarlehen und Kreditkonsolidierungen. Das Unternehmen behauptet, seinen Sitz in Nîmes, Frankreich, zu haben und bezeichnet sich selbst als Finanzinstitut. Auf der Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zur Rechtsform des Unternehmens.

Green Value SCE: Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Value SCE Genossenschaftsanteile öffentlich anbietet, für deren Vertrieb eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird.

Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.