Start News EuGH: Malta darf Staatsbürgerschaften nicht mehr wie Sonderangebote verkaufen

EuGH: Malta darf Staatsbürgerschaften nicht mehr wie Sonderangebote verkaufen

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zarelho (CC0), Pixabay

Malta, das sonnige Inselparadies im Mittelmeer, hat sich in der Vergangenheit einen Namen gemacht – allerdings nicht nur durch seine malerischen Landschaften und historischen Sehenswürdigkeiten. Nein, das Land hat in den letzten Jahren mit einem besonders attraktiven Angebot für Investoren und reiche Ausländer auf sich aufmerksam gemacht: den sogenannten „Goldenen Pässen“. Wer sich eine Maltesische Staatsbürgerschaft wünschte, konnte diese nach dem Prinzip „Zahlen und Werden“ erwerben – vorausgesetzt, man legte mindestens 600.000 Euro auf den Tisch und kaufte sich zusätzlich eine luxuriöse Immobilie im Land.

Was für eine Win-Win-Situation, oder? Die reichen Investoren bekamen nicht nur Zugang zu den Vorteilen der EU, sondern auch eine weitere Staatsbürgerschaft zum Portfolio, während Malta – das ohnehin schon bei Kleinunternehmern und Touristen beliebt ist – eine saftige Einnahmequelle anzapfte. Doch nun musste die Europäische Union mal wieder mit einem rechtlichen Ruf dazwischenfunken, und der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Malta seine Staatsbürgerschaften eben nicht wie Kaffee oder Snacks verkaufen darf.
Die Entscheidung des EuGH: Ein Stopp für das „Staatsbürgerschafts-Business“

Der EuGH erklärte, dass Malta mit seiner Goldenen-Pass-Politik eindeutig gegen EU-Recht verstößt. Es mag den Anschein erweckt haben, als wäre es eine clevere Möglichkeit für das Land, die Kassen zu füllen, aber die Verleihung der Staatsbürgerschaft sollte nicht an finanzielle Transaktionen gekoppelt werden. Ein Land darf seine Staatsbürgerschaft nicht einfach gegen Zahlungen oder Investitionen im größeren Stil vergeben. Man könnte fast meinen, dass der EuGH eine moralische und rechtliche Grenze gezogen hat. Denn, wie es aussieht, wird Staatsangehörigkeit nicht nach dem Motto verkauft: „Wer zahlt, bekommt“.

Die EU-Kommission hatte gegen Malta geklagt, und der Gerichtshof folgte schließlich der Argumentation, dass solch eine Praxis die Werte der Union untergräbt. Denn Staatsbürgerschaft bedeutet nicht nur ein rechtliches Bindeglied zu einem Land, sondern auch eine Verpflichtung, die einseitig von einem Land nicht durch Geld ersetzt werden kann. Es geht hierbei um Rechte und Pflichten, und diese dürfen nicht einfach vermarktet werden wie ein Produkt im Supermarkt.
Malta, der „Goldene Pass“ und die Folgen

Die Kritik an diesem System ist nicht neu. Doch die Entscheidung des EuGH hat nun das letzte Urteil gefällt: Malta darf die Praxis, Staatsbürgerschaften für Geld zu vergeben, nicht länger fortsetzen. Aber bevor man sich fragt, ob Malta nun ein Mangel an Investoren haben wird: keine Sorge. Das Land hat nach wie vor Attraktivität für ausländische Investoren, und es gibt weiterhin legale Wege für den Erwerb der Staatsbürgerschaft – allerdings ohne die vereinfachte Bezahlung von Geld. In anderen Worten: Der Goldene Pass wird nun ein abgeschlossener Deal der Vergangenheit.

Natürlich wird es auch in Zukunft Reiche und Investoren geben, die sich durch rechtmäßige Mittel nach Malta begeben wollen. Ob es nun geschickte Steuerstrategien oder Immobilieninvestitionen sind – der Inselstaat bleibt aus wirtschaftlicher Sicht weiterhin ein interessanter Ort für Kapitalanleger. Aber das unkomplizierte „Geld gegen Staatsbürgerschaft“-Modell hat nun sein Ende gefunden, was wahrscheinlich nicht nur die EU-Kommission, sondern auch viele Kritiker der Praxis begrüßen werden.
Die moralische Lektion hinter dem Urteil

Das Urteil des EuGH sendet ein starkes Signal an die anderen EU-Mitgliedsstaaten und den Rest der Welt: Staatsbürgerschaft ist kein Handelsgut, das auf einem Marktplatz gehandelt werden kann. Auch wenn finanzielle Mittel in vielen Bereichen der Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen, ist der Zugang zu einem Land und zu seinen Rechten und Pflichten etwas, das über Geld hinausgeht. Es geht nicht nur darum, Reichtum zu verteilen, sondern um die Integration und die Verpflichtungen, die mit der Zugehörigkeit zu einem Land einhergehen. In einer Zeit, in der nationalistische Tendenzen und Populismus zunehmen, erinnert dieses Urteil daran, dass Recht und Demokratie Werte sind, die nicht käuflich sind.
Fazit: Malta und die Zukunft

Mit der Entscheidung des EuGH ist die Ära des „Goldenen Passes“ in Malta wohl endgültig vorbei. Ob sich das Land nun neu orientieren muss oder weiterhin als wirtschaftlicher Magnet für Investoren fungieren wird, bleibt abzuwarten. Aber eines ist sicher: Die Staatsbürgerschaft wird nicht mehr wie ein gewöhnliches Produkt gehandelt. Das mag für einige ein enttäuschter Traum sein, aber für viele EU-Bürger und Kritiker des Systems ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Schritt, der die Staatsangehörigkeit wieder dorthin zurückbringt, wo sie hingehört – nämlich ins Reich der Rechte und nicht der Marktgeschäfte.