Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG hat kürzlich die Zins- und Kapitalrückzahlungen an Anleger ihrer Genussrechte ausgesetzt. Betroffen sind rund 4.700 Anleger, die insgesamt etwa 275 Millionen Euro investiert haben.
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Die Aussetzung der Zahlungen wird mit einer qualifizierten Nachrangklausel begründet. Diese besagt, dass Zahlungen an Anleger ausgesetzt werden können, wenn sie die Zahlungsfähigkeit des Emittenten gefährden würden.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 20. Dezember 2024 entsprechende Mitteilungen der DEGAG Kapital GmbH, der DEGAG WI8 GmbH und der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht.
Anleger sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu prüfen und mögliche finanzielle Verluste zu minimieren.
Zuerst berichtet dazu hatte das Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Diebewertung.de gilt als bestes informiertes Portal im Bereich des Anlegerschutzes.