Start Finance Capital Store Invest GmbH/GF Markus Fürst kann Anlegergelder nicht zurückbezahlen

Capital Store Invest GmbH/GF Markus Fürst kann Anlegergelder nicht zurückbezahlen

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Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:

Zeitliche Verschiebung des Liquiditäts- und Ertragszuflusses aus realisierten Anlageobjekten

2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:

Name:

Capital Store Invest GmbH

Anschrift:

Thölauer Str. 13, 95615 Marktredwitz

Staat:

Deutschland

3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:

Emittentin: Capital Store Invest GmbH, Thölauer Straße 13, 95615 Marktredwitz

Vermögensanlagen: Nachrangdarlehen „CapStar One“

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 04. Mai 2016

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Mit den Mitteln aus der Emission wurde hauptsächlich ein Bauvorhaben (Errichtung von 28 Eigentumswohnungen/36 Tiefgaragenstellplätze) finanziert, welches im August diesen Jahres planmäßig fertig gestellt wurde. Für den Großteil der Wohnungen und Tiefgaragenstellplätze liegen bereits Reservierungen von Kaufinteressenten vor. Der Abschluss notarieller Kaufverträge zum Abverkauf der Wohnungen – und somit die Generierung von liquiden Mitteln zur Rückzahlung bisher gekündigter Nachrangdarlehen – war bislang mangels Vollzug des Nachtrages zu der dem Wohnungseigentum zugrunde liegenden Teilungserklärung nicht möglich. Um die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss notarieller Kaufverträge schnellstmöglich herbeiführen zu können, wurden durch die Bauherrin bereits im Mai diesen Jahres rechtliche Schritte eingeleitet und ein entsprechendes Klageverfahren angestrengt. Aufgrund noch nicht abgeschlossener notarieller Kaufverträge konnten derzeit noch keine Veräußerungserlöse erwirtschaftet werden. Aus diesem Grund verfügt die Emittentin zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch über keine ausreichenden liquiden Mittel zur Rückzahlung gekündigter Nachrangdarlehen. Insofern können vertragsgemäße Rückzahlungen ab dem 30.11.2018 derzeit nicht geleistet werden. Solange keine Veräußerungserlöse erwirtschaftet werden können, ist die Fähigkeit der Emittentin erheblich beeinträchtigt, die Rückzahlung auf die Vermögensanlagen zu leisten.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:

14.12.2018

6. Kurze Erklärung, inwieweit die Tatsache den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar betrifft, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache, die sich auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

8. Hinweis:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt