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Bundestagswahl: Erststimme, Zweitstimme und die Sache mit Überhang- und Ausgleichsmandaten – einfach erklärt

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905513 (CC0), Pixabay

Erststimme – Für den Direktkandidaten

Mit der Erststimme wählst du eine Person direkt aus deinem Wahlkreis, die im Bundestag sitzen soll. Jeder Wahlkreis hat einen Gewinner: Der Kandidat mit den meisten Stimmen bekommt den Sitz. Das nennt man „Mehrheitswahl“. Es ist also egal, ob er nur knapp oder mit großem Vorsprung gewinnt – eine Stimme mehr reicht.

Es gibt 299 Wahlkreise in Deutschland, und damit werden 299 Abgeordnete direkt durch die Erststimme gewählt.

Zweitstimme – Für die Partei

Die Zweitstimme ist mindestens genauso wichtig, vielleicht sogar wichtiger. Mit ihr bestimmst du, wie viele Sitze insgesamt eine Partei im Bundestag bekommen soll. Das nennt man „Verhältniswahl“. Wenn eine Partei zum Beispiel 25 % der Zweitstimmen bekommt, soll sie ungefähr 25 % der Sitze im Bundestag haben.

Die Zweitstimme entscheidet also über die Stärke der Parteien im Bundestag.
Überhangmandate – Wenn eine Partei zu viele Direktmandate gewinnt

Jetzt wird es ein bisschen knifflig: Manchmal gewinnt eine Partei durch die Erststimme mehr Direktmandate, als ihr laut Zweitstimme eigentlich zustehen würden. Diese zusätzlichen Sitze nennt man Überhangmandate. Sie bleiben der Partei, aber das bringt das Verhältnis durcheinander.

Beispiel:

Eine Partei soll laut Zweitstimme 50 Sitze bekommen, gewinnt aber 60 Direktmandate. Sie bekommt trotzdem alle 60 Sitze. Die 10 extra Sitze sind Überhangmandate.

Ausgleichsmandate – Damit es wieder fair wird

Damit das Verhältnis zwischen den Parteien trotzdem stimmt, bekommen die anderen Parteien zusätzliche Sitze dazu. Diese nennt man Ausgleichsmandate. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anzahl der Sitze im Bundestag wieder zu den Zweitstimmen passt.

Das Problem: Mit jedem Überhangmandat steigt die Zahl der Ausgleichsmandate, und der Bundestag wird immer größer. Deshalb hat der Bundestag derzeit oft über 700 Abgeordnete, obwohl ursprünglich nur 598 vorgesehen sind (299 Direktmandate + 299 über die Zweitstimme).

Zusammengefasst

Erststimme: Wähle deinen Direktkandidaten im Wahlkreis.
Zweitstimme: Bestimme, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist.
Überhangmandate: Zusätzliche Sitze, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr zustehen.
Ausgleichsmandate: Zusätzliche Sitze für die anderen Parteien, um das Verhältnis auszugleichen.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Wahl fair bleibt – aber sie machen das System auch etwas komplizierter. 😊