
Thomas Willers: als Organ der Vileos Invest AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Thomas Willers, München, als Organ der Vileos Invest AG, Sarnen, Schweiz, mit Bescheid vom 15. Februar 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben.
Herr Willers wirbt im Inland für Projektfinanzierungen durch die Vileos Invest AG, die hiermit das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betreibt. Hierfür nimmt er „Investitionsbeträge und Bearbeitungsgebühren“ auf dem eigenen Konto entgegen.
Herr Willers ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und die auf seinem Konto entgegengenommenen „Investitionsbeträge und Bearbeitungsgebühren“ an die jeweiligen Geldgeber zurück zu überweisen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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Moneeda AG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Moneeda AG, Vaduz, Liechtenstein, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Auf ihrer Internetseite www.extauri.com behauptet das Unternehmen, dass die Plattform unter anderem von der BaFin „genehmigt“ (approved) worden sei. Dies trifft nicht zu.
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Pushfor Investments Inc.: BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien
Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Pushfor Investments Inc. (ISIN: CA74643E1079) durch unaufgeforderte E–Mails zum Kauf empfohlen.
Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.
Häufig dienen solche E–Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Frankfurt am Main, München, Stuttgart und Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.
Hinweise dazu, wie Sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in den Broschüren der BaFin.
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Alegra Asset Management GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Kreditgeschäfts an
Die BaFin hat der Alegra Asset Management GmbH, Mannheim, mit Bescheid vom 5. Dezember 2018 die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben.
Das Unternehmen bot Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt das Unternehmen das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die bestehenden Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
MABA FinTech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der MABA FinTech GmbH, München, vertreten durch Frau Andrea Bargholz, mit Bescheid vom 11. Februar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die MABA FinTech GmbH nahm Gelder des interessierten Publikums für ein auf Ihrer Webseite (maba.net) angebotenes „Online Sparbuch 2.0“ mit dem Versprechen eines Zinssatzes von 5,25 % p. a. und der unbedingten Rückzahlung entgegen.
Damit betreibt die MABA FinTech GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Bereits am 17. Januar und am 8. Februar 2019 hatte die BaFin zwei Kreditinstitute angewiesen, auf den für die MABA FinTech GmbH geführten Konten keine weiteren Einzahlungen von Anlegern mehr gutzuschreiben.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.