Verpflichtende NS-Gedenkstättenbesuche für Schüler im Saarland beschlossen
Rund 80 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz hat der saarländische Landtag einen wegweisenden Beschluss gefasst: Alle Schülerinnen und Schüler im Saarland sollen im Laufe ihrer Schulzeit verpflichtend eine Gedenkstätte oder ein ehemaliges Konzentrationslager aus der Zeit des Nationalsozialismus besuchen. Ziel dieser Initiative ist es, die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit wachzuhalten und jungen Menschen die Bedeutung von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten näherzubringen.
Ein Besuch, der prägt
Die Initiative, die vom CDU-Fraktions- und Parteichef Stephan Toscani eingebracht wurde, unterstreicht die Bedeutung der historischen Aufklärung: „Wir müssen die Erinnerung an die Gräueltaten des Nationalsozialismus wachhalten – nicht nur, um den Opfern zu gedenken, sondern auch, um unsere Jugend für die Gefahren von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus zu sensibilisieren“, erklärte Toscani.
Der Beschluss soll sicherstellen, dass künftige Generationen aktiv lernen, welche Folgen ein Versagen von Menschlichkeit und Demokratie haben kann. Ein Besuch an einem Ort, der die Schrecken der NS-Zeit greifbar macht, wie das ehemalige Konzentrationslager Natzweiler-Struthof in Frankreich oder die Gedenkstätte des KZ Hinzert, soll die Schülerinnen und Schüler nachhaltig prägen.
Eine Lehre für die Zukunft
„Der direkte Kontakt mit solchen Orten des Grauens vermittelt mehr als jedes Geschichtsbuch“, betonte Toscani weiter. Die authentische Erfahrung einer Gedenkstätte gibt den abstrakten Zahlen und Fakten der NS-Verbrechen Gesichter, Namen und Schicksale. Dadurch sollen die Jugendlichen besser verstehen, wie wichtig es ist, sich gegen Intoleranz und Unmenschlichkeit zu stellen – gerade in einer Zeit, in der Geschichtsvergessenheit und Antisemitismus in Teilen der Gesellschaft wieder zunehmen.
Politische Unterstützung und überparteilicher Konsens
Die Maßnahme fand breite Zustimmung im saarländischen Landtag und wurde parteiübergreifend unterstützt. Vertreter aller Fraktionen betonten die Bedeutung einer starken Erinnerungskultur. Gerade jetzt, wo die Zeitzeugen der NS-Gräueltaten nach und nach sterben, sei es besonders wichtig, dass Schulen diese Verantwortung übernehmen.
Praktische Umsetzung in den Schulen
Geplant ist, dass der Besuch einer Gedenkstätte in den Lehrplänen der weiterführenden Schulen verbindlich verankert wird. Der genaue Zeitpunkt und die organisatorische Umsetzung sollen dabei flexibel gestaltet werden, um den pädagogischen Bedürfnissen der Schulen Rechnung zu tragen. Möglich sind Tagesausflüge zu nahegelegenen Gedenkstätten oder, je nach Schule und Klasse, auch mehrtägige Exkursionen.
Einige Schulen im Saarland arbeiten bereits seit Jahren mit lokalen Gedenkstätten und Bildungsprogrammen zusammen. Mit dem neuen Beschluss wird diese Arbeit jedoch auf eine verbindliche Grundlage gestellt, die alle Schülerinnen und Schüler erreicht.
Warum dieser Schritt wichtig ist
Das Saarland zeigt mit dieser Entscheidung, wie wichtig es ist, Geschichte lebendig und erfahrbar zu machen. 80 Jahre nach Auschwitz, in einer Zeit, in der die Erinnerung an die NS-Verbrechen langsam in den Hintergrund zu treten droht, sendet das Land ein klares Signal: Die Lehren aus der Vergangenheit müssen bewahrt werden, damit sich solche Verbrechen nie wiederholen können.
„Geschichte verstehen, um die Zukunft zu gestalten“ – das ist die Botschaft, die mit diesem Beschluss an die jungen Menschen im Saarland vermittelt werden soll. Die Vergangenheit mahnt – und das Saarland hört hin.