Start News Gesetzentwurf: Mehr Schutz vor sexueller Belästigung – auch ohne körperliche Berührung

Gesetzentwurf: Mehr Schutz vor sexueller Belästigung – auch ohne körperliche Berührung

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der den strafrechtlichen Schutz vor sexueller Belästigung erweitern soll. Ziel ist es, auch Fälle zu erfassen, bei denen es keine körperliche Berührung gibt, die Belästigung jedoch trotzdem erheblich ist. Geplant ist eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn eine Person eine andere verbal oder nonverbal erheblich sexuell belästigt.


Sexuelle Belästigung ohne Berührung – ein blinder Fleck im Strafrecht

Nach der aktuellen Rechtslage ist sexuelle Belästigung nur strafbar, wenn sie eine körperliche Berührung beinhaltet. Doch nicht alle Formen der Belästigung, die Betroffene schwer belasten, sind körperlich: Verbale Bemerkungen, Gesten oder andere nonverbale Handlungen können ebenfalls einschüchternd wirken und die psychische Gesundheit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.

Der Entwurf macht klar, dass solche Handlungen strafwürdig sind. Begriffe wie „Catcalling“, die oft zur Beschreibung dieser Art von Belästigung verwendet werden, lehnt der Gesetzentwurf jedoch ab. Sie seien nicht nur zu unspezifisch, sondern würden das ernsthafte Problem der Betroffenen verharmlosen und abwerten.


Schließung einer Strafbarkeitslücke

Der vorgeschlagene neue Straftatbestand soll eine bestehende Lücke im Strafrecht schließen. Diese entsteht, wenn eine sexuelle Belästigung nicht als ein strenger zu bestrafendes Sexualdelikt eingestuft werden kann.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass bisher auch eine Strafbarkeit wegen Beleidigung häufig nicht greift. Denn die Rechtsprechung sieht nicht jede Form sexueller Belästigung automatisch als ehrverletzend oder herabwürdigend an. Der Gesetzentwurf hebt hervor, dass solches Verhalten trotz seiner Strafwürdigkeit von bestehenden Vorschriften oft nicht erfasst wird – ein Zustand, den Niedersachsen mit der Strafgesetzbuch-Ergänzung beenden möchte.


Weiterer Weg des Gesetzentwurfs

Der Vorschlag wurde im Bundesrat an mehrere Ausschüsse zur Prüfung verwiesen:

  • Rechtsausschuss (federführend),
  • Ausschuss für Frauen und Jugend,
  • Ausschuss für Innere Angelegenheiten.

In einem späteren Plenum wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird. Ziel ist es, den Schutz vor sexueller Belästigung auszuweiten und Betroffenen mehr rechtliche Möglichkeiten zur Verteidigung ihrer Würde und Unversehrtheit zu geben.