Die bayerische Landesregierung hatte einen revolutionären Plan: mehr Wohnraum für Menschen mit dringendem Bedarf schaffen. Doch im Bundesrat scheiterte diese ambitionierte Initiative kläglich – wie so oft, wenn es um soziale Verantwortung geht. Die Idee, durch eine Änderung im Mietrecht mehr Wohnungen für Geflüchtete und Bedürftige verfügbar zu machen, fand schlichtweg nicht die notwendige Mehrheit. Vielleicht, weil der Schutz von Eigentümern vor sozialem Engagement offenbar wichtiger ist als tatsächliche Lösungen für Wohnungsnot.
Die Idee: Soziale Organisationen als Mieter
Bayern hatte eine klare Vision: Wenn soziale Organisationen oder öffentliche Träger Wohnungen für Bedürftige oder Geflüchtete anmieten, sollten diese Mietverträge nicht länger den strengen Mieterschutzvorschriften unterliegen, die seit 2018 gelten. Schließlich sind diese Organisationen ja keine „echten“ Mieter, sondern nur Brückenbauer zwischen Wohnung und Bedürftigen. Warum also sollte man ihnen den gleichen Schutz gewähren wie privaten Mietern?
Stattdessen sollte die Regel gestrichen werden, die soziale Vereine und Träger den gleichen Kündigungsrechten wie normalen Mietern unterstellt. Die Argumentation Bayerns? Diese Vorschrift schrecke Wohnungseigentümer davon ab, überhaupt mit sozialen Trägern zusammenzuarbeiten. Mit anderen Worten: Der Kündigungsschutz für Geflüchtete und Bedürftige ist zu viel des Guten – denn er verhindert, dass Eigentümer überhaupt ins Gespräch kommen.
Wohnungseigentümer: Arme, überforderte Menschen
Dass Wohnungseigentümer angesichts dieser angeblich drakonischen Regelungen lieber die Finger von sozialen Mietverträgen lassen, ist aus Sicht Bayerns natürlich völlig nachvollziehbar. Schließlich könnte es passieren, dass sie nicht jederzeit nach Lust und Laune kündigen können, wenn ein Vertrag mit einer sozialen Organisation läuft. Eine Zumutung, die man diesen ohnehin schon belasteten Eigentümern doch wirklich nicht länger zumuten kann!
Mit diesem großherzigen Ansatz wollte Bayern also die Ängste der Eigentümer besänftigen und gleichzeitig den Wohnungsmangel bekämpfen. Die Logik dahinter? Wenn Kündigungsschutz gestrichen wird, fühlen sich Eigentümer endlich wohl genug, ihre Wohnungen Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Weil wir ja alle wissen, dass Eigentümer nur aus Angst vor sozialen Vorschriften nicht aktiv werden – und nicht etwa aus ganz anderen Gründen wie Renditestreben oder Vorurteilen.
Der Bundesrat sagt „Nein, danke“
Doch so brillant dieser Vorschlag auch war, der Bundesrat ließ ihn am 22. November 2024 gnadenlos durchfallen. Weder fand er die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen, noch schien jemand ernsthaft überzeugt, dass die Streichung des Mieterschutzes die Wurzel des Wohnungsproblems beseitigt. Und so wird kein entsprechender Entwurf in den Bundestag eingebracht.
Die Botschaft ist klar: Wer sich auf Wohnungseigentümer verlässt, um die Wohnungsnot zu lösen, braucht keinen Plan B – sondern nur jede Menge Geduld und vielleicht eine gute Portion Optimismus, dass es irgendwann „von alleine“ besser wird.
Die Moral von der Geschichte: Wer schützt hier wen?
Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Der Vorschlag Bayerns hätte den ohnehin schon begrenzten Mieterschutz für Geflüchtete und Bedürftige weiter aufgeweicht – alles unter dem Deckmantel, mehr Wohnraum zu schaffen. Dass dabei die Interessen von Eigentümern klar über die Bedürfnisse der Schutzbedürftigen gestellt werden, wird als notwendiges Übel verkauft. Denn schließlich wäre es ja zu viel verlangt, von den Eigentümern zu erwarten, dass sie ihre Wohnungen auch unter den aktuell geltenden Vorschriften vermieten.
Stattdessen hätte man also die wenigen, die überhaupt noch bereit sind, Wohnraum für soziale Zwecke bereitzustellen, noch schutzloser gemacht. Eine brillante Lösung für das Problem, dass es ohnehin schon an verfügbarem Wohnraum fehlt!
Fazit: Eigentum vor Bedürftigkeit
Die Ablehnung dieses Vorschlags im Bundesrat zeigt, dass auch unter großem Druck der Wohnungsnot ein Gleichgewicht zwischen Eigentümern und Mietern nicht wirklich gewünscht ist. Stattdessen bleibt alles beim Alten: Geflüchtete, Bedürftige und soziale Organisationen stehen weiterhin am Ende der Prioritätenliste. Der Schutz von Eigentümern bleibt – auch wenn das bedeutet, dass tausende Menschen weiterhin keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum haben.
Die Wohnungsfrage bleibt ungelöst, aber hey – zumindest müssen Eigentümer nicht länger um ihren heiligen Kündigungsspielraum fürchten. Skandalös? Absolut. Überraschend? Leider nicht.