Verschwiegenheit und nicht Transparenz gehört zu der Liga der deutschen Insolvenzverwalter, genauso wie die „päpstliche Unfehlbarkeit“ und natürlich nicht zu vergessen „die Lizenz zum Geld verdienen“. Das schwierigste ist es für den Insolvenzverwalter immer ein lukratives Mandat zu kommen, ein verfahren was sich lohnt auch mal 5 Jahre oder 8 Jahre und länger hinzuziehen, denn jedes Jahr der Insolvenz bringt dem betreffenden mit der Insolvenz beauftragten Insolvenzverwalter, natürlich Einnahmen.
Hat er dann noch die erste Gläubigerversammlung überstanden, wurde in seinem Amt bestätigt, dann ist das nur noch abarbeiten und mit Transparenz hat das dann noch wenig zu tun. Natürlich gibt es einen Gläubigerausschuss, aber der bekommt dann letztlich immer nur die Informationen, die der Insolvenzverwalter dem Gläubigerausschuss geben will. Viel schlimmer ist dann aber noch, dass die Vertreter im Gläubigerausschuss dann über den Inhalt der Gläubigervertretertermine noch Stillschweigen bewahren muss. Es kommt also nichts zu den Mandanten bzw. in die Öffentlichkeit, was dann da im Insolvenzverfahren so abläuft, außer dem was der Insolvenzverwalter selber berichten will.
Auch die Insolvenzgerichte und Insolvenzrichter sind meistens froh, wenn sie dann mal einen Vorgang vom Tisch haben. Gibt es dann einmal Beschwerden zu dem Handeln bzw. Nicht-Handeln eines Insolvenzverwalters an das zuständige Insolvenzgericht, dann gibt der Insolvenzrichter die Fragen an den Insolvenzverwalter weiter. Mehr passiert denn da nicht. Eine unabhängige Überprüfung eines Insolvenzverfahrens ist kaum möglich.
Da fühlt sich dann auch mal ein Insolvenzrichter/Insolvenzrichterin „auf den Schlips getreten“, wenn der von ihr ausgewählte Insolvenzverwalter nicht von der Gläubigerversammlung bestätigt wird, wie in dieser Woche anlässlich der Gläubigerversammlung der Geno Wohnbaugenossenschaft eG, geschehen. Damit hatte die zuständige Insolvenzrichterin dann scheinbar auch nicht gerechnet. Zu sagen das die Richterin „perplex“ war, ist sicherlich eine Untertreibung.
Man muss aber, gerade am Beginn eines solchen Insolvenzverfahrens, versuchen dann Einfluss zu nehmen, wenn man der Meinung ist, man muss diesen Einfluss nehmen. Das zu einem späteren Zeitpunkt zu tun ist dann sicherlich schwieriger und nahezu nicht mehr möglich.
Wir halten die Entscheidung der Gläubigerversammlung der Geno Wohnbaugenossenschaft eG für eine durchaus angemessene und gute Entscheidung in der Sache.